Konsortialprojekte für Klinische Translation

Ziel des Programms 

Förderung von multidisziplinären Teams, die wissenschaftliche Innovation in den klinischen Alltag übersetzen und damit eine nachhaltige Verbesserung der Lebensqualität und Lebenserwartung von Patienten und Patientinnen schaffen können 

Bereiche des Programms

  • Die Stiftung konzentriert ihre Förderung auf Bereiche ungedeckte medizinischen Bedarfs, in denen bereits wissenschaftliche und/oder klinische Evidenz für potentiell bahnbrechende Fortschritte für Patienten und Patientinnen vorhanden ist
  • In diesem Jahr sind zwei Ausschreibungen offen und innerhalb beider Felder möchte die Stiftung ein Projekt fördern:

1) „Brain Health Call“ – fokussiert auf psychische Gesundheit, Psychiatrie und Neurologie
2) „Open Call“ – für alle medizinischen Disziplinen 

Dauer, Umfang und Ort der Förderung

  • Förderdauer: 3 Jahre
  • Fördervolumen: maximal CHF 1 Million pro Jahr
  • In besonders begründeten Fällen kann eine Förderung von CHF 1 Mio. im 4. Jahr gewährt werden
  • Die Klinische Translation muss überwiegend in der Schweiz erfolgen

Zulassungskriterien

  • Das Konsortium muss aus mindestens zwei und höchstens fünf Antragsteller/innen bestehen.
  • Die Fachgebiete der Antragsteller/innen müssen sich ergänzen und gemeinsam die gesamte Breite der Projektaktivitäten abdecken.
  • Der Hauptantragsteller / die Hauptantragstellerin muss ein unabhängiger Gruppenleiter / eine unabhängige Gruppenleiterin an einer Schweizer Universität, einem Forschungsinstitut oder einem Spital sein.
  • Der Hauptantragsteller / die Hauptantragstellerin muss Unterlagen über seine / ihre Fähigkeit vorlegen, ein Konsortium mit mehreren Forschern/innen zu leiten.
  • Mindestens ein/e Antragsteller/in muss ein wissenschaftlich-aktiver Arzt / eine wissenschaftlich aktive Ärztin mit klinischer Verantwortung sein.
  • Die Mehrheit der Antragsteller/innen muss in der Schweiz tätig sein.
  • Der Antrag muss dem Stiftungszweck sowie den internationalen Standards der medizinischen Ethik entsprechen. 

Bewertungsvorgang 

Kriterien
Projekte werden auf der Grundlage ihrer Exzellenz in den folgenden Dimensionen bewertet und verglichen:

  • Ungedeckter medizinischer Bedarf
  • Klinische Translation
  • Wissenschaftliche Originalität
  • Interdisziplinarität / Teamkohärenz
  • Publikationsliste des Haupt-Antragstellers / der Haupt-Antragstellerin
  • Durchführbarkeit
  • Budget-Begründung und Kohärenz

Ablauf 
Die Evaluierung erfolgt in einer dreistufigen Evaluierung durch die Stiftung und ein Gremium ausgewählter internationaler Gutachter. Die drei Schritte sind:

1) Erstantrag
2) Vollantrag (ausgewählt aus eingereichten Erstanträgen)
3) Anhörung (ausgewählt aus eingereichten Vollanträgen)

Fristen und Entscheidungen

Einreichung von Erstanträgen bis Sonntag, 7. April 2024 (Tagesende).

  • Ablehnung oder Aufforderung zur Einreichung eines vollständigen Vorschlags in der Woche ab dem 13. Mai 2024.

Einreichung von Vollanträgen, ausgewählt aus Erstanträgen, bis Sonntag, 14. Juli 2024 (Tagesende).

  • Ablehnung oder Einladung zur Anhörung in der Woche ab dem 9. September 2024.

Anhörung ausgewählter Vollanträge im Oktober (Termin wird im Mai 2024 bekannt gegeben).

  • Stiftungsentscheid zur Finanzierung in der erste Dezemberwoche 2024. 

Die Stiftung gibt keine Rückmeldung zu ihren Entscheidungen. 

Die Eingabefrist für 2024 ist verstrichen. Bitte sehen Sie regelmäßig nach Updates auf unserer Webseite ab Oktober 2024.

Struktur der Bewerbungen

Kurzer Vorschlag
1) Einseitige Projektskizze (Schriftart 12pt) mit:

  • Projekttitel
  • Zusammenfassung des zu behandelnden medizinischen Problems
  • Schlüsselhypothese des Projekts
  • Projektziele/Zielsetzungen
  • Projektergebnisse im Best-Case Szenario
  • Namen aller Antragsteller/innen inkl. Informationen zur Komplementarität von Fachwissen
  • Projektdauer und Budget

2) Lebensläufe aller Antragsteller/innen, komprimiert auf zwei Seiten pro Antragsteller/in
3) Publikationsliste des Hauptantragstellers / der Hauptantragstellerin

Vollantrag
Eine Vorlage wird ausgewählten Antragsteller/innen im Mai 2024 zur Verfügung gestellt.