Frequently asked questions

Konsortialprojekte für Klinische Translation

Hauptantragsteller/innen und Verantwortlichkeiten

Welche Pflichten hat der/die Hauptantragsteller/in gegenüber der Stiftung? 

  • Der/Die Projektleiter/in ist während der Laufzeit für alle betrieblichen, wissenschaftlichen, berichtstechnischen und finanziellen Aspekte des Projekts verantwortlich. Die Auszahlung der Mittel erfolgt an die Heimatinstitution des/r Hauptantragstellers/in, deren Aufgabe es ist, die Mittel an die anderen teilnehmenden Institutionen/Mitantragsteller/innen zu verteilen. 

Kann es zwei Co-Hauptantragsteller/innen geben (z. B. aus verschiedenen Krankenhäusern)?

  • Nein, die Stiftung verlangt eine/n verantwortliche/n Projektleiter/in für operative, wissenschaftliche, Bericht- und Finanzzwecke. 

Kann eine Person Hauptantragsteller in einem Konsortium und Co-Antragsteller in einem anderen Konsortium sein? 

  • Ja, dies ist möglich, wenn sich die Konsortien in ihren Forschungs- und klinischen Zielen ausreichend voneinander unterscheiden.

 

Arten von Antragsteller/innen (z. B. Internationalität, Privatwirtschaft)

Können Projekte aus dem Ausland unterstützt werden?

  • Generell können mit dem Stipendium Projekte ausserhalb der Schweiz gefördert werden, wenn der/die Hauptantragsteller/in ein unabhängiger Gruppenleiter / eine unabhängige Gruppenleiterin an einer Schweizer Universität oder Forschungseinrichtung ist. Die Stiftung kann Schweizer Institutionen nur direkt fördern, d.h. Mittel für das Ausland müssten über die Heimatinstitution des Hauptantragstellers / der Hauptantragstellerin abgerechnet werden.  

Können klinische Phase-2 Studien von (internationalen) Biotech-/Pharmaunternehmen finanziert werden? 

  • Die Stiftung ist derzeit nicht in der Lage, klinische Phase-2-Studien unter der Leitung eines internationalen Biotech- oder Pharmaunternehmens zu finanzieren, sondern konzentriert ihre Bemühungen auf Forschung in einem akademischen Umfeld, das klinische und grundlegende wissenschaftliche (experimentelle und rechnerische) Ansätze kombiniert.

Budget

Welcher Detaillierungsgrad ist für das Budget erforderlich?

  • Erforderlich ist eine einfache Aufschlüsselung der Kosten für Personal und Verbrauchsmaterialien/Geräte für den gewünschten Zeitraum. Aus den eingereichten Unterlagen muss ersichtlich sein, wie die Mittel auf Institutionen, Gruppenleiter/innen und spezifische Forschungsaktivitäten verteilt werden. Hinweis: Die Gehälter der Gruppenleiter/innen dürfen nicht über den Zuschuss finanziert werden. 

Welche Verwaltungskosten für das Projektmanagement sollten im Budget enthalten sein?

  • Verwaltungskosten, die «einzigartig» für das Projekt sind, sollten abgedeckt werden (z. B. Patienten-Rekrutierung für eine klinische Studie, Durchführung institutioneller Prüfausschüsse wie Ethikkommissionen, Verwaltung studienspezifischer Daten usw.). Verwaltungskosten, die Teil einer funktionierenden Forschungs- und Klinischen Umgebung sind (auch notwendig für andere Projekte, wie z. B. Finanzberichterstattung, Bestellung, Personalabläufe, allgemeine IT usw.), können nicht auf die Förderung angerechnet werden (in kurz: die «üblichen» Gemeinkosten). Wir gehen davon aus, dass das Umfeld, in dem die Antragsteller/innen arbeiten, dies unterstützt (Sachleistung).