Die Aufgaben der Stiftung
Die Stiftung bezweckt die Förderung des Gesund- heitswesens
durch Zuwendungen an medizinische Forschungsstätten, Spitäler
und sonstige Institutionen der Krankenpflege sowie an Personen,
die im medizinischen Sinne bedürftig sind.
Unterstützt werden können alle Massnahmen, die die Gesundheit
der Menschen schützen wollen. Die Stiftung erfüllt ihre
gemeinnützigen Aufgaben in der Schweiz, besonders im Kanton
Tessin, wo sich der Sitz der Stiftung befindet. Wenn die für
Spenden verfügbaren Mittel es erlauben, darf die Stiftung auch
ausserhalb der Schweiz statutenkonforme Zwecke fördern.
Das Stiftungskapital darf nicht angegriffen werden, so dass sich
die verfügbaren Mittel auf die Erträgnisse des Anlagevermögens
beschränken.
Der Stiftungsrat hat auf Initiative von Frau Heidi Horten beschlossen,
die Verleihung der Horten-Preise zugunsten von erstklassigen grösseren
Forschungsvorhaben einzustellen, wobei eine Alleinfinanzierung durch
die Stiftung unter Verbindung mit dem Namen des Stifters Helmut
Horten bevorzugt wird. Stipendien werden nur ausnahmsweise gewährt.
Andere Stiftungen werden grundsätzlich nicht mit Zuwendungen
unterstützt.
Sämtliche dem Stiftungszweck entsprechenden Gesuche werden
vom wissenschaftlichen Beirat der Stiftung beurteilt und dem Stiftungsrat
zum Entscheid vorgelegt. Gesuche sind jeweils bis zum 15. März
bzw. 15. September an das Sekretariat der Stiftung zu richten.
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